AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen SSC-rent, St. Gallen (Schweiz), und den Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt). Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Mietgegenstand
SSC-rent vermietet ausschliesslich Luxus-Sportwagen. Die jeweils gemieteten Fahrzeuge, deren Zustand sowie Zubehör werden im Mietvertrag festgehalten.
3. Mietdauer und Nutzung
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Die Mietdauer beginnt und endet gemäss Vereinbarung im Mietvertrag.
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Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung von SSC-rent möglich.
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Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom im Mietvertrag eingetragenen Fahrer genutzt werden.
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Fahrten ins Ausland sind nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.
4. Voraussetzungen des Mieters
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Mindestalter: 18 Jahre
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Gültiger Führerausweis (Kategorie B, Schweiz oder international anerkannt)
5. Preise und Zahlung
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Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von SSC-rent.
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Der Gesamtbetrag ist vor Fahrtantritt vollständig zu begleichen.
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Nebenkosten wie Treibstoff, Maut- und Parkgebühren trägt der Mieter.
6. Pflichten des Mieters
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
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Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
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Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung transportiert werden.
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Schäden, Unfälle oder Defekte sind unverzüglich an SSC-rent zu melden.
7. Versicherung und Haftung
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Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert.
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Der Mieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder verbotene Nutzung entstehen.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
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Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
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Bei verspäteter Rückgabe behält sich SSC-rent vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
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Fehlende Betankung wird dem Mieter nachträglich verrechnet.
9. Rücktritt und Stornierung
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Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn sind kostenlos.
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Bei späteren Stornierungen werden 50 % des Mietpreises fällig.
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Bei Nichterscheinen („No-Show“) wird der gesamte Mietpreis berechnet.
10. Haftung von SSC-rent
SSC-rent haftet nicht für Verspätungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschliesslich zur Abwicklung des Mietvertrages gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.
